|
Sachverständiger,
Gutachter, Gutachten, Berichte, Beratungen, Privatgutachten,
Versicherungen, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten,
Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Fitz, Zdrallek, Vortrag,
Seminare, Wertermittlung, Beratende Ingenieure, Baucontrolling,
baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller, Schaden, Schadenfälle,
Mängel, DIN-Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, Terminüberwachung,
Kostenkontrolle, Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche
Beweissicherung, Energieausweise, Energiepass, Energieberater,
Energieberatungen, Energiekonzepte, Technische Gebäudeausrüstung,
Versorgungstechnik, Energieeffizienz, Ingenieure, Planungsbüro,
Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung,
Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Bürogebäude,
Wohnungsbau, Hotels, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus,
Altenwohnheime, Kindergarten
|
unabhängige Sachverständige und Gutachter
|
|
|
|
|
|
Schiedsgutachten werden für die Durchsetzung von Ansprüchen zwischen
zwei Parteien in außergerichtlichen Verfahren erstellt.
Beide
Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher
für sie den Konflikt schlichten soll. Diese Beauftragung setzt jedoch
ein hohes Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen
voraus und ist auch nur dann möglich, wenn beide Konfliktparteien
untereinander ein gutes Verhältnis haben und dieses durch den
aufgetretenen Streitfall nicht belastet wurde.
Das Schiedsgutachten, welches in seinem Kern nicht anders als ein
Privatgutachten aussieht, bindet den Auftraggeber und die betroffene
Gegenpartei, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten
unterworfen haben. Es entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und
Streit.
Selbstverständlich kann es auch von der Partei, für die es sich
nachteilig auswirkt, nicht mehr als gegenstandslos abgetan und beiseite
geschoben werden. Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen,
die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen, ist das
Schiedsgutachten ein hervorragendes und im Regelfall nicht angreifbares
Instrument.
Leider wird diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung nur
selten genutzt, obwohl sie hinsichtlich Zeit, Kosten und Wahrung der
guten Beziehungen auch für die Zukunft eine große Chance darstellt.
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
Zu den typischen Aufgaben eines
Schiedsgutachters gehören beispielsweise: |
|
|
 |
baufachliche Auslegungen unklarer
oder lückenhafter Bauverträge |
|
|

|
Feststellungen von Bauzuständen,
Beschaffenheiten von baulichen Anlagen oder einzelnen Bauteilen |
|
|
 |
Kontrollen der Einhaltung
vereinbarter Qualitäten, Normen, Ausführungen |
|
|
 |
Überprüfungen ausgeführter
Bauleistungen auf Fehler, Mängel, Schäden |
|
|
 |
Untersuchungen auf zulässige
Maßabweichungen |
|
|
 |
Ermittlungen ortsüblicher Preise für
Bauleistungen |
|
|
 |
Ursachenermittlung für vorhandene
Baumängel / Bauschäden |
|
|
 |
Feststellungen der
Verantwortlichkeiten für vorhandene Baumängel / Bauschäden |
|
|
 |
Grobkostenschätzungen des Umfanges
vorhandener Baumängel / Bauschäden |
|
|
 |
Grobkostenschätzungen der
Schadenshöhe für vorhandene Baumängel / Bauschäden |
|
|
 |
Grobkostenschätzungen für die
Beseitigung vorhandener Baumängel / Bauschäden |
|
|
 |
Ermittlungen von Minderungsbeiträgen
bei Baumängeln / Bauschäden |
|
|

|
Ermittlung der zulässigen Geldbeträge
für Einbehalte bei vorhandenen Baumängeln / Bauschäden |
|
|
 |
Bewertung von Grundstücken und
baulichen Anlagen |
|
|
 |
Ermittlung von Wohnflächen und
Nutzflächen |
|
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
|
 |
|
|