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Sachverständiger,
Gutachter, Gutachten, Berichte, Beratungen, Privatgutachten,
Versicherungen, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten,
Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Fitz, Zdrallek, Vortrag,
Seminare, Wertermittlung, Beratende Ingenieure, Baucontrolling,
baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller, Schaden, Schadenfälle,
Mängel, DIN-Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, Terminüberwachung,
Kostenkontrolle, Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche
Beweissicherung, Energieausweise, Energiepass, Energieberater,
Energieberatungen, Energiekonzepte, Technische Gebäudeausrüstung,
Versorgungstechnik, Energieeffizienz, Planungsbüro,
Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung,
Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Bürogebäude,
Wohnungsbau, Hotels, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus,
Altenwohnheime, Kindergarten
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unabhängige Sachverständige und Gutachter
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Die
gerichtlichen Verfahren, bei denen Sachverständige tätig werden,
gliedern sich in |
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das
selbständige Beweisverfahren |
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das
schiedsgerichtliche Verfahren |
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das
Klageverfahren |
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Die
Auswahl des Sachverständigen nimmt das Gericht vor. Der Sachverständige
wird als Gehilfe des Gerichts tätig.
Die
Aufgabenfelder des Gerichtsgutachters lassen sich wie folgt überschlägig
unterscheiden: |
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die
Vermittlung von Erfahrungssätzen des Wissensgebiets, losgelöst von einem
konkreten Sachverhalt |
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die
Tatsachenfeststellung (Erhebung von Befundtatsachen) |
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die
Beurteilung von Tatsachen (Anknüpfungstatsachen) aufgrund der
Erfahrungssätze des Wissensgebiets |
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Der
Sachverständige erhält entweder direkt vom Gericht oder über die
Ingenieurkammer die Verfahrensakten, in der Regel mit einem
Begleitschreiben in Form eines Vordrucks. Bereits dieses
Begleitschreiben sollte der Sachverständige sehr sorgfältig lesen, denn
es enthält für ihn wichtige Informationen über die Pflichten des
Sachverständigen zu einer möglichst reibungslosen und zügigen
Zusammenarbeit mit dem Gericht. Die Begleitschreiben können von
Bundesland zu Bundesland bzw. schon von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk
in einzelnen Punkten unterschiedliche Inhalte haben. |
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